PETITION


Wir, die Unterzeichner dieser Petition, Anwender von natürlichen Gesundheitsprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, legen den Abgeordneten und Regierungsbeamten in allen europäischen Ländern sowie den Teilnehmern an den Diskussionen des Codex Alimentarius nahe, folgendes in Betracht zu ziehen:

In Anbetracht dessen, daß derzeit sowohl bei Codex Alimentarius als auch beim europäischen Gesetzgeber (Europarat und Europaparlament) eine Regelung für Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel) ausgearbeitet wird;

in Anbetracht ferner, daß in all diesen Gremien starker Druck von Seiten pharmazeutischer Interessen ausgeübt wird, um die Wirksamkeit und die Verfügbarkeit von natürlichen Gesundheitsprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln zum Nachteil der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und der Volksgesundheit zu beschränken;

in Anbetracht der Tatsache, daß die Anwendung von ordnungsgemäß registrierten, strikten Kontrollen unterliegenden und ordnungsgemäß verschriebenen Arzneimitteln pharmazeutischer Herstellung jedes Jahr hunderttausende von vermeidbaren Todesfällen verursacht und in mehreren Ländern zur vierthäufigsten Todesursache geworden ist (siehe Statistiken für USA und Neuseeland im Artikel von Ron Law);

in Anbetracht der Tatsache, daß Vitaminpräparate und andere natürliche Gesundheitsprodukte von Millionen von Verbrauchern seit Jahrzehnten problemlos und praktisch ohne Todesfälle angewendet werden und somit ihre optimale Sicherheit unter Beweis gestellt haben;

in Anbetracht dessen, daß der Druck von Seiten der pharmazeutischen Interessen, die Wirksamkeit und die Verfügbarkeit der natürlichen Gesundheitsprodukte zu beschränken, vom Profitdenken und vom Wunsch bestimmt wird, Marktanteile zu erhöhen, nicht aber von einer Besorgnis für die Gesundheit der Verbraucher;

in Anbetracht dessen, daß eine wirksame Gesundheitsvorsorge heute durch die weitverbreitete Anwendung von natürlichen Gesundheitsprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln erreicht wird (siehe Hinweise auf die vorbeugende Wirkung einiger Vitamine im Artikel von Ron Law), und

in Anbetracht dessen, daß die Verbraucher nicht durch die Unaufmerksamkeit einiger Abgeordneter oder die Profitgier der oben erwähnten pharmazeutischen Interessen eines wichtigen Instruments der Gesundheitsvorsorge beraubt werden sollten,

konstatieren die Verbraucher von natürlichen Gesundheitsprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, in Europa sowie weltweit, daß

  1. natürliche Gesundheitsprodukte in Abwesenheit spezifischer internationaler Bestimmungen eine unerreichte Sicherheit in der Anwendung und eine hervorragende Wirksamkeit in der Gesundheitsvorsorge gezeigt haben, wie aus wissenschaftlichen Studien hervorgeht und durch die persönliche Erfahrung der Unterzeichner belegt wird.

  2. Es hat deshalb keinen Sinn, die Dosierung der essentiellen Nährstoffe in den Produkten begrenzen zu wollen, außer in dem Falle wo die Anwendung eines spezifischen Nährstoffes eine klar belegte Gefahr für die Gesundheit der Anwender gezeigt hat.

  3. Es hat auch keinen Sinn, die freie Verfügbarkeit von Nährstoffverbindungen oder von anderen Inhaltsstoffen durch sogenannte "positive Listen" beschränken zu wollen, wie dies derzeit in den internationalen Gesetzesvorschlägen in Betracht gezogen wird.

  4. Die gesetzliche Verankerung von Einschränkungen der Verfügbarkeit dieser Präparate hätte eine stark negative Auswirkung auf bestehende Programme der Gesundheitsvorsorge und auf die ungehinderte Ausübung der diversen nicht konventionellen Therapien, auch wenn die Einschränkungen vordringlich mit der Notwendigkeit des Verbraucherschutzes gerechtfertigt würden.


Aus diesen Gründen fordern wir, daß

EINE EVENTUELLE EUROPÄISCHE ODER INTERNATIONALE GESETZGEBUNG SO STRUKTURIERT WIRD, DASS DER FREIE ZUGANG DER VERBRAUCHER ZU NATÜRLICHEN GESUNDHEITSPRODUKTEN UND NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN SICHERGESTELLT IST ODER DASS ANDERNFALLS EINE SOLCHE GESETZGEBUNG NICHT VORANGETRIEBEN WIRD;

JEDWEDE EVENTUELLE GESETZGEBUNG KEINE BESTIMMUNGEN ENTHALTEN DARF, WELCHE DIE DOSIERUNG VON NÄHRSTOFFEN ODER ANDEREN AKTIVEN INHALTSSTOFFEN EINSCHRÄNKEN, AUSSER IM FALLE WO DIES KLAR UND UNABDINGLICH NOTWENDIG IST, UM BEWIESENE, ALSO NICHT FIKTIVE ODER THEORETISCH MÖGLICHE GEFAHREN FÜR DIE GESUNDHEIT DER VERBRAUCHER ABZUWENDEN;

JEDWEDE EVENTUELLE GESETZGEBUNG KEINE BESTIMMUNGEN ENTHALTEN DARF, WELCHE DEN ANWENDUNGSBEREICH UND DIE VIELFALT DER NÄHRSTOFFE UND ANDEREN GESUNDHEITSFÖRDERNDEN SUBSTANZEN DURCH ERSTELLUNG VON POSITIVEN ODER NEGATIVEN LISTEN BESCHRÄNKT, AUSSER IN DEN FÄLLEN, WO SOLCHE SUBSTANZEN ÄHNLICHE GESUNDHEITSSCHÄDLICHE WIRKUNGEN GEZEIGT HABEN, WIE SIE HEUTZUTAGE BEI VIELEN DER ORDNUNGSGEMÄSS REGISTRIERTEN UND VERSCHRIEBENEN ARZNEIMITTELN PHARMAZEUTISCHER HERSTELLUNG IN ERSCHEINUNG TRETEN.

In Unterstützung dieser Grundsätze und mit der Forderung, daß Abgeordnete und Regierungsbeamte sich bei ihren Entscheidungen an den oben erwähnten Prinzipien orientieren sollen, unterzeichnen wir hiermit: