In
Deutschland ist der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen
Feldern und Strahlung durch frequenzabhängige Grenzwerte aus der
26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Diese
Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also nicht für Mobiltelefone,
Fahrzeuge usw. Für mobile Geräte gilt die Europanorm 1999/5/EG.
Für EM-Felder am Arbeitsplatz gibt es außerdem die berufsgenossenschaftliche
Unfallverhütungsvorschrift BGV B11. All diese Normen beruhen auf
Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (ICNIRP e.V.), eines die Weltgesundheitsorganisation beratenden
Sachverständigengremiums. Die Verordnung über elektromagnetische
Felder gibt Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen und Grenzwerte für
Niederfrequenzanlagen an.
Die technischen Grenzwerte - Feldstärken - sind rechnerisch von
Basisgrenzwerten abgeleitet. Diese Basisgrenzwerte beziehen sich
auf die Erregung von elektrischen Strömen im Körper (Beeinflussung
der Nerventätigkeit) und auf die maximal zulässige Erwärmung einzelner
Körperregionen. Die Erregung elektrischer Ströme im Körper, ein
nichtthermischer Effekt, tritt maßgeblich bei Frequenzen von 0 Hz
- 10 MHz auf. Wärmewirkung
ist relevant bei Frequenzen oberhalb von 0,1 MHz. Während
Ströme und Temperaturerhöhung im Körper nicht direkt messbar sind,
handelt es sich bei den abgeleiteten Grenzwerten um direkt messbare
Feldgrößen.
Bei
Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte ist sicher gestellt, dass
auch die Basisgrenzwerte eingehalten werden. Abhängig von der Frequenz
führt ein äußeres Feld einer bestimmten Stärke zu unterschiedlich
starken Effekten im Körper. Deshalb sind auch die abgeleiteten Grenzwerte
frequenzabhängig. Beispielsweise muss die Feldstärke von Mobilfunk-Sendeanlagen
der Frequenz 900 MHz unter 41,25 V/m (bzw. 0,11 A/m oder 4,5 W/m^2)
bleiben. Für einen UKW-Rundfunksender (zwischen 87,5 und 108 MHz)
gilt ein Grenzwert von 28 V/m. Die Einhaltung der Grenzwerte wird
von den zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder und von
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen überwacht. Für Haushaltsgeräte wie z.B. Mikrowellenöfen
und Handys gelten weitere, in Produktnormen festgelegte, Grenzwerte
bezüglich der abgestrahlten Energie.
Es
gibt eine ganze Reihe Empfehlungen für Grenzwerte, die sich nicht
ausschließlich an den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen
orientieren. Sie kommen von Vereinigungen und Strömungen, die der
Mobilfunktechnik kritisch gegenüberstehen und Gefahren im Bereich
der gültigen Grenzwerte vermuten. Sie geben deshalb eigene Vorsorgewerte
heraus. BUND 1997 für HF-Felder im 900MHz Bereich: 0,045 µW/cm²
= 450 µW/m² (Info aus Handbuch aaronia.de: HF-Detektor II) BUND
1997 für HF-Felder im 1800MHz Bereich: 0,090 µW/cm² = 900 µW/m²
ECOLOG-Empfehlung 2003 für UMTS/E-Netz/D-Netz (900MHz-2100MHz):
0,3 µW/cm² = 3000 µW/m² ECOLOG-Empfehlung für WLAN-Belastung an
Arbeitsplätzen: 0,1µW/cm² = 1000 µW/m² Oekotest 2001: < 10 µW/m²
= geringe Belastung, 10-100 µW/m² = mittlere Belastung, >100 µW/m²
= hohe Belastung. D
as
Nova-Institut hat wichtige Grenzwerte und Vorsorgwerte zusammengefasst.
Vielen
Dank an die Seite „Wikipedia“
Autorin Tamara
Kammerlander, © Rainforest Newsletter e.V. Abdruck
(auch auszugsweise), Vervielfältigung und Zitat erwünscht
unter Angabe der Quelleangabe.
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