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Grenzwerte

In Deutschland ist der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung durch frequenzabhängige Grenzwerte aus der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Diese Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also nicht für Mobiltelefone, Fahrzeuge usw. Für mobile Geräte gilt die Europanorm 1999/5/EG. Für EM-Felder am Arbeitsplatz gibt es außerdem die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV B11. All diese Normen beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP e.V.), eines die Weltgesundheitsorganisation beratenden Sachverständigengremiums. Die Verordnung über elektromagnetische Felder gibt Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen und Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen an.

Die technischen Grenzwerte - Feldstärken - sind rechnerisch von Basisgrenzwerten abgeleitet. Diese Basisgrenzwerte beziehen sich auf die Erregung von elektrischen Strömen im Körper (Beeinflussung der Nerventätigkeit) und auf die maximal zulässige Erwärmung einzelner Körperregionen. Die Erregung elektrischer Ströme im Körper, ein nichtthermischer Effekt, tritt maßgeblich bei Frequenzen von 0 Hz - 10 MHz auf. Wärmewirkung ist relevant bei Frequenzen oberhalb von 0,1 MHz. Während Ströme und Temperaturerhöhung im Körper nicht direkt messbar sind, handelt es sich bei den abgeleiteten Grenzwerten um direkt messbare Feldgrößen.

Bei Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte ist sicher gestellt, dass auch die Basisgrenzwerte eingehalten werden. Abhängig von der Frequenz führt ein äußeres Feld einer bestimmten Stärke zu unterschiedlich starken Effekten im Körper. Deshalb sind auch die abgeleiteten Grenzwerte frequenzabhängig. Beispielsweise muss die Feldstärke von Mobilfunk-Sendeanlagen der Frequenz 900 MHz unter 41,25 V/m (bzw. 0,11 A/m oder 4,5 W/m^2) bleiben. Für einen UKW-Rundfunksender (zwischen 87,5 und 108 MHz) gilt ein Grenzwert von 28 V/m. Die Einhaltung der Grenzwerte wird von den zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder und von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht. Für Haushaltsgeräte wie z.B. Mikrowellenöfen und Handys gelten weitere, in Produktnormen festgelegte, Grenzwerte bezüglich der abgestrahlten Energie.

Es gibt eine ganze Reihe Empfehlungen für Grenzwerte, die sich nicht ausschließlich an den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen orientieren. Sie kommen von Vereinigungen und Strömungen, die der Mobilfunktechnik kritisch gegenüberstehen und Gefahren im Bereich der gültigen Grenzwerte vermuten. Sie geben deshalb eigene Vorsorgewerte heraus. BUND 1997 für HF-Felder im 900MHz Bereich: 0,045 µW/cm² = 450 µW/m² (Info aus Handbuch aaronia.de: HF-Detektor II) BUND 1997 für HF-Felder im 1800MHz Bereich: 0,090 µW/cm² = 900 µW/m² ECOLOG-Empfehlung 2003 für UMTS/E-Netz/D-Netz (900MHz-2100MHz): 0,3 µW/cm² = 3000 µW/m² ECOLOG-Empfehlung für WLAN-Belastung an Arbeitsplätzen: 0,1µW/cm² = 1000 µW/m² Oekotest 2001: < 10 µW/m² = geringe Belastung, 10-100 µW/m² = mittlere Belastung, >100 µW/m² = hohe Belastung. D

as Nova-Institut hat wichtige Grenzwerte und Vorsorgwerte zusammengefasst.

Vielen Dank an die Seite „Wikipedia

Autorin Tamara Kammerlander, © Rainforest Newsletter e.V. Abdruck (auch auszugsweise), Vervielfältigung und Zitat erwünscht unter Angabe der Quelleangabe.

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