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Thallium

Thallium (altgriech. „grüner Trieb“ oder „grüner Spross“, wegen seiner grünen Flammenfärbung) ist ein chemisches Element im Periodensystem der Elemente mit dem Symbol Tl. Das weiche, graue, dem Blei sehr ähnliche Metall ist äußerst giftig. Frische Schnittflächen dieses weichen und hämmerbaren Metalls sind hochglänzend, nach kurzer Zeit überziehen sie sich mit einem blaugrauen Oxidfilm. In feuchter Luft und Wasser bildet sich Thallium(I)-hydroxid. In Alkalilaugen ist es unlöslich. Mit Halogenen reagiert es schon bei Zimmertemperatur.

Thallium wurde 1861 in England von Sir William Crookes spektroskopisch im Bleikammerschlamm einer Schwefelsäurefabrik anhand der charakteristischen grünen Spektrallinie (bei 535 nm) entdeckt. Zur gleichen Zeit gelang dem Franzosen Auguste Lamy die Darstellung des Metalls auf elektrolytischem Wege.

Thallium ist keineswegs ein seltenes Element. Es gibt aber nur ganz wenige Mineralien mit einem hohen Thalliumgehalt wie den Crookesit (Schweden und Russland), den Lorandit (USA) und den Hutchinsonit. Die überwiegende Menge ist als Begleitelement in kaliumhaltigen Tonen, Böden und Graniten enthalten. Zur Bedarfsdeckung ist die anfallende Menge aus der Verhüttung von Kupfer, Blei, Zink und anderen sulfidischen Erzen ausreichend. Tierische und pflanzliche Nahrungsmittel enthalten in der Regel nicht mehr als 0,1 mg Tl/kg; dennoch können zum Beispiel Pilze und einige Kohlsorten Thallium bis zu 1 mg/kg akkumulieren. Die Weltproduktion ist mit 5 t Thallium pro Jahr gering.

Metallisches Thallium besitzt nur geringe technische Bedeutung, die Weltproduktion ist mit 5 Tonnen Thallium pro Jahr entsprechend gering. Die geringe technische Verwendung, darunter z. B. in der Infrarottechnik, liegt sicherlich an der extremen Toxizität des Metalls sowie der Verbindungen, die ein- oder dreiwertig vorkommen.

Es wird gut vom Körper aufgenommen, vor allem über den Magen-Darmtrakt oder auch über die Lunge. Thallium und thalliumhaltige Verbindungen sind hochgiftig und müssen mit größter Vorsicht gehandhabt werden. Korrodierter Thallium MetallstabDie tödliche Dosis für Erwachsene beträgt ca. 1 g. Geringere Mengen führen zu einer chronischen Vergiftung, die längere Zeit unerkannt bleiben kann, dies weist dann allerdings meist auf eine beabsichtigte Vergiftung hin, da eine natürliche Aufnahme toxischer Mengen kaum gegeben ist.

Die akute Vergiftung verläuft in vier Phasen, wovon die erste relativ allgemeinsymptomatisch mit sich abwechselnden Durchfällen und Verstopfungen verläuft. In dieser Phase sind bereits Veränderungen der Haarwurzeln zu erkennen, die dann meist mit dem 13. Tag in den für eine Thalliumvergiftung typischen Haarausfall an bestimmten Körperstellen in unterschiedlicher Ausprägung übergeht. In der zweiten Phase stellen sich neurologische und psychische Veränderungen, die sich als übermäßige Schmerzwahrnehmung an peripheren Körperteilen bemerkbar machen. Die Vergiftung kulminiert dann in der dritten Phase nach dem 10. Tag der Inkorporation. Es stellen sich schwere Sehstörungen ein, die durch die Lähmung der entsprechenden Hirnnerven bewirkt wird. Die erhöhte Herzaktivität (Tachykardie) erklärt sich durch Einwirkung des Thalliums auf die Erregungsbildung des Sinusknotens und auf die Erregungsweiterleitung, die durch die daraus resultierenden Herzrhythmusstörungen in die letal verlaufende Tl-Vergiftung mündet. Mit der dritten Woche der Vergiftung sinkt die Wahrscheinlichkeit eines letalen Ausganges der Vergiftung und die Spätphase stellt sich ein. Hier zeigen sich meist irreversible Schäden an Nervenfortleitungen der unteren Körperteile, gestörte Reflexe und Muskelschwund. Es kann eine dauerhaft herabgesetzte geistige Leistungsfähigkeit zurückbleiben. Die Körperbehaarung entwickelt sich dann nach wenigen Monaten wieder neu.

Einige Pflanzen wie zum Beispiel Grünkohl reichern Thallium stark an. Bei Laubbäumen wird das Chlorophyll zerstört, es kommt somit zu Entlaubungserscheinungen, wie das Beispiel in der Einleitung zeigt.

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Autorin Tamara Kammerlander, © Rainforest Newsletter e.V. Abdruck (auch auszugsweise), Vervielfältigung und Zitat erwünscht unter Angabe der Quelleangabe.

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