Thallium
(altgriech. „grüner Trieb“ oder „grüner Spross“, wegen seiner grünen
Flammenfärbung) ist ein chemisches Element im Periodensystem der
Elemente mit dem Symbol Tl. Das weiche, graue, dem Blei sehr ähnliche
Metall ist äußerst giftig. Frische Schnittflächen dieses weichen
und hämmerbaren Metalls sind hochglänzend, nach kurzer Zeit überziehen
sie sich mit einem blaugrauen Oxidfilm. In feuchter Luft und Wasser
bildet sich Thallium(I)-hydroxid. In Alkalilaugen ist es unlöslich.
Mit Halogenen reagiert es schon bei Zimmertemperatur.
Thallium
wurde 1861 in England von Sir William Crookes spektroskopisch im
Bleikammerschlamm einer Schwefelsäurefabrik anhand der charakteristischen
grünen Spektrallinie (bei 535 nm) entdeckt. Zur gleichen Zeit gelang
dem Franzosen Auguste Lamy die Darstellung des Metalls auf elektrolytischem
Wege.
Thallium ist keineswegs ein seltenes Element. Es gibt aber nur ganz
wenige Mineralien mit einem hohen Thalliumgehalt wie den Crookesit
(Schweden und Russland), den Lorandit (USA) und den Hutchinsonit.
Die überwiegende Menge ist als Begleitelement in kaliumhaltigen
Tonen, Böden und Graniten enthalten. Zur Bedarfsdeckung ist die
anfallende Menge aus der Verhüttung von Kupfer, Blei, Zink und anderen
sulfidischen Erzen ausreichend. Tierische und pflanzliche Nahrungsmittel
enthalten in der Regel nicht mehr als 0,1 mg Tl/kg; dennoch können
zum Beispiel Pilze und einige Kohlsorten Thallium bis zu 1 mg/kg
akkumulieren. Die Weltproduktion ist mit 5 t Thallium pro Jahr gering.
Metallisches Thallium besitzt nur geringe technische Bedeutung,
die Weltproduktion ist mit 5 Tonnen Thallium pro Jahr entsprechend
gering. Die geringe technische Verwendung, darunter z. B. in der
Infrarottechnik, liegt sicherlich an der extremen Toxizität des
Metalls sowie der Verbindungen, die ein- oder dreiwertig vorkommen.
Es wird gut vom Körper aufgenommen, vor allem über den Magen-Darmtrakt
oder auch über die Lunge. Thallium
und thalliumhaltige Verbindungen sind hochgiftig und müssen mit
größter Vorsicht gehandhabt werden. Korrodierter Thallium MetallstabDie
tödliche Dosis für Erwachsene beträgt ca. 1 g. Geringere Mengen
führen zu einer chronischen Vergiftung, die längere Zeit unerkannt
bleiben kann, dies weist dann allerdings meist auf eine beabsichtigte
Vergiftung hin, da eine natürliche Aufnahme toxischer Mengen kaum
gegeben ist.
Die
akute Vergiftung verläuft in vier Phasen, wovon die erste relativ
allgemeinsymptomatisch mit sich abwechselnden Durchfällen und Verstopfungen
verläuft. In dieser Phase sind bereits Veränderungen der Haarwurzeln
zu erkennen, die dann meist mit dem 13. Tag in den für eine Thalliumvergiftung
typischen Haarausfall an bestimmten Körperstellen in unterschiedlicher
Ausprägung übergeht. In der zweiten Phase stellen sich neurologische
und psychische Veränderungen, die sich als übermäßige Schmerzwahrnehmung
an peripheren Körperteilen bemerkbar machen. Die Vergiftung kulminiert
dann in der dritten Phase nach dem 10. Tag der Inkorporation. Es
stellen sich schwere Sehstörungen ein, die durch die Lähmung der
entsprechenden Hirnnerven bewirkt wird. Die erhöhte Herzaktivität
(Tachykardie) erklärt sich durch Einwirkung des Thalliums auf die
Erregungsbildung des Sinusknotens und auf die Erregungsweiterleitung,
die durch die daraus resultierenden Herzrhythmusstörungen in die
letal verlaufende Tl-Vergiftung mündet. Mit der dritten Woche der
Vergiftung sinkt die Wahrscheinlichkeit eines letalen Ausganges
der Vergiftung und die Spätphase stellt sich ein. Hier zeigen sich
meist irreversible Schäden an Nervenfortleitungen der unteren Körperteile,
gestörte Reflexe und Muskelschwund. Es kann eine dauerhaft herabgesetzte
geistige Leistungsfähigkeit zurückbleiben. Die Körperbehaarung entwickelt
sich dann nach wenigen Monaten wieder neu.
Einige
Pflanzen wie zum Beispiel Grünkohl reichern Thallium stark an. Bei
Laubbäumen wird das Chlorophyll zerstört, es kommt somit zu Entlaubungserscheinungen,
wie das Beispiel in der Einleitung zeigt.
Vielen
Dank an die Seite „Wikipedia“
Autorin Tamara
Kammerlander, © Rainforest Newsletter e.V. Abdruck
(auch auszugsweise), Vervielfältigung und Zitat erwünscht
unter Angabe der Quelleangabe.
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