Pentachlorphenol,
kurz PCP, ist ein chlorierter Kohlenwasserstoff. Es kann durch Chlorierung
von Phenol oder durch Hydrolyse von Hexachlorbenzol hergestellt
werden. Die Produktion von PCP wurde aufgrund der ökotoxikologischen
Eigenschaften stark eingeschränkt.
PCP
gilt als Umweltgift und kam wegen seiner fungiziden Wirkung vor
allem in Holzschutzmitteln zum Einsatz. Beispielsweise in Westdeutschland
in dem Holzschutzmittel Xylamon BV (in Kombination mit Lindan).
Die
Wasserlöslichkeit und die geringe biologische Abbaubarkeit führen
zu einem ubiquitären Vorkommen. 1989 erließ die Bundesregierung
die Pentachlorphenzol-Verbotsverordnung auf der Basis des Chemikaliengesetzes.
Seitdem ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung
von PCP, Na-PCP und PCP-haltigen Erzeugnissen, die mehr als 5mg/kg
PCP enthalten, verboten. 1996 gingen die Inhalte der PCP-Verordnung
in die seitdem gültige Chemikalienverbots-Verordnung (Abschnitt
15) auf.
Trotz
der stark gesundheitsschädlichen Wirkung wird Pentachlorbenzol weiterhin
an Entwicklungsländern verkauft, unter anderem um die Restbestände
"los zu werden". PCP hat in Entwicklungsländern viele Menschen stark
krank gemacht oder gar getötet. Trotz der Gefahr verkauft Bayer
dieses Mittel weiter. Baumwolle, die aus diesen Ländern kommt, ist
stark kontaminiert, so dass wir durch das Tragen oder bloßes Auspacken
von Importkleidung Gesundheitsschäden davon tragen können. Obwohl
PCP bei uns verboten ist, gibt es durch Kleidung aus Entwicklungsländern
immer wieder Fälle von PCP-Vergiftungen.
PCP
stört die Phosphorylierung in den Zellen, was zu Blutdruckanstieg,
Hyperglykamie, beschleunigter Atmung und zu Herzversagen führt.
Die Aufnahme erfolgt sowohl durch den Magen-Darm-Trakt als auch
über die Haut.
Pentachlorphenol
läßt sich durch Farbreaktionen nachweisen, genauere Bestimmungen
können durch UV-Spektroskopie oder Dünnschichtchromatografie erfolgen.
Eine Gaschromatografische Analyse erfolgt meistens als Methyl- oder
Ethylester.
Vielen
Dank an die Seite „Wikipedia“
Autorin Tamara
Kammerlander, © Rainforest Newsletter e.V. Abdruck
(auch auszugsweise), Vervielfältigung und Zitat erwünscht
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