Die
Definition des Feinstaubs geht zurück auf den im Jahre 1987 eingeführten
National Air Quality Standard for Particulate Matter (kurz als PM-Standard
bezeichnet) der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental
Protection Agency). Dieser stellt eine grundlegende Veränderung
in der Bewertung von Immissionen dar: Während zuvor die Gesamtimmission
betrachtet wurde, liegt der Fokus nun auf dem einatembaren Anteil
der Immissionen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass
feine Partikel von den Schleimhäuten im Nasen/Rachenraum bzw. den
Härchen im Nasenbereich nur bedingt zurückgehalten werden, während
gröbere Partikel keine Belastung der Atemwege darstellen (daher
wird im Zusammenhang mit Feinstaub auch von inhalierbarem Feinstaub
bzw. als thorakalem Schwebstaub gesprochen).
Feinstaub
kann sowohl aus natürlichen wie auch aus anthropogenen Quellen stammen.
Welche Quelle an welchem Ort dominiert, hängt von den jeweiligen
örtlichen Gegebenheiten ab. Hauptverursacher des anthropogenen Anteils
am Feinstaub in Deutschland sind (in Klammern: prozentualer Anteil
in Deutschland laut Bundesumweltministerium, Stand 2001): die Industrie:
60 kt/a (35,1%) Privathaushalte und Kleinverbraucher: 33 kt/a (19,3%)
Straßenverkehr (ohne Abrieb): Dieselmotoren (siehe: Dieselruß):
29 kt/a (17,0%) Elektrizitäts- und Fernheizwerke: 19 kt/a (11,1%)
übriger Verkehr: 16 kt/a (9,4%) Schüttgutumschlag: 8 kt/a (4,7%)
Industriefeuerungen: 6 kt/a (3,5%) [1 kt/a = 1000 t(Tonnen)/Jahr]
Beim o.g. Anteil des Straßenverkehrs sind jedoch Abrieb von Reifen,
Bremsbelägen und Straßenasphalt nicht berücksichtigt. Der Reifenabrieb
verursacht grob geschätzt rund 60 kt/a (davon PM10-Anteil etwa 10%,
also rund 6 kt/a) und Bremsabrieb 5,5 - 8,5 kt/a (überwiegend PM10)
(Umweltbundesamt 2004).
Über
Emissionen von der Straßenoberfläche sind keine Schätzungen bekannt.
Insbesondere in den Städten beträgt der Anteil des Verkehrs an den
Feinstaubemissionen deutlich über 50 Prozent. Auch die Landwirtschaft
trägt zur Feinstaubemission bei. Ihr durchschnittlicher Anteil an
der europäischen PM10-Emission beträgt etwa 9%, wobei etwa die Hälfte
auf Tierhaltung zurückzuführen ist. Quellen von Feinstaubemissionen
durch Privathaushalte sind z. B. Holzheizungen und Kamine; hier
ist durch moderne Techniken wie Pelletheizungen sogar eine Zunahme
zu verzeichnen. Besonders in geschlossenen Räumen trägt auch der
Rauch von Zigaretten zur Feinstaubbelastung bei. Zu den natürlichen
Staubquellen (auch von Feinstaub) zählen: Partikelneubildung aus
Vorläufern in der Atmosphäre Kleinstlebewesen und Teile von ihnen,
Pollen die Erosion von Gesteinen (hauptsächlich durch Wasser, Wind
und Temperaturunterschiede) Waldbrände, Vulkanausbrüche und Seesalz
durch Gischt
Der
Staub wird heute im Wesentlichen für die Auswirkungen von Luftverschmutzungen
auf die Gesundheit verantwortlich gemacht. Zu den Auswirkungen gehört
die Verstärkung von Allergiesymptomen, die Zunahme von asthmatischen
Anfällen, Atemwegsbeschwerden und Lungenkrebs (durch Zigarettenrauch).
Daneben werden auch Auswirkungen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen
(z.B. Herzinfarkt) angenommen. Das Ausmaß der Auswirkung von Partikeln
auf die Atemwege hängt, neben der Toxizität der Partikel u.a. Blei,
Vanadium, Beryllium und Quecksilber, auch von der Größe der Partikel
ab: je kleiner ein Partikel ist, desto tiefer kann es in die Lunge
eindringen. Feinstaub PM10 erreicht teilweise die Lunge, da die
Filterwirkung des Nasen-Rachenraumes für feine Partikel mit weniger
als 10 Mikrometer Durchmesser nicht ausreicht. Ultrafeine Teilchen
(Durchmesser unter 0,1 µm) gelangen bis in die Lungenbläschen (Alveolen)
und werden von dort nur sehr langsam oder gar nicht wieder entfernt
(Staublunge).
Die Gefährlichkeit von Feinstaub wird offensichtlich nicht durch
die Masse, sondern vor allem durch die Oberfläche der Partikel bestimmt.
Partikel, die aus Verbrennungsprozessen stammen, sind offensichtlich
relevanter als beispielsweise Bodenpartikel oder Reifenabrieb. Weitgehend
ungeklärt ist noch, welche Bedeutung die verschiedenen Partikelkomponenten
(anorganisch, organisch, löslich, unlöslich, flüchtig, nichtflüchtig)
haben. Seesalze tragen durchschnittlich 5 µg/m³ zum PM10-Anteil
auf der Nordseeinsel Norderney bei [1]. Da sie wasserlöslich sind,
gelten sie nicht als gesundheitsrelevant und brauchen deshalb bei
den EU-Grenzwerten nicht berücksichtigt werden. Da sich der Mensch
den größten Teil seiner Lebenszeit in Innenräumen aufhält, spielt
deren Partikelbelastung eine wichtige Rolle. Hier besteht noch besonderer
Forschungsbedarf. Italienische Wissenschaftler vom nationalen Krebsinstitut
in Mailand verglichen 2004 die Feinstaubbelastung eines abgasreduzierten
Diesel-Pkws im Leerlauf mit der Belastung durch Zigarettenrauch.
Die Forscher hatten in einer Garage mit 60m³ Rauminhalt zuerst eine
halbe Stunde lang bei geschlossenen Türen und Fenstern einen Ford
Mondeo Turbodiesel 30 Minuten laufen lassen, und dann den Partikelanteil
bestimmt. Anschließend wurde die Garage vier Stunden lang gründlich
gelüftet und das Experiment mit drei Zigaretten wiederholt, die
innerhalb von 30 Minuten abgebrannt wurden. Die Feinstaubbelastung
lag im PKW-Experiment bei 36 (PM10), 28 (PM2.5), und 14 (PM1) µg/m³,
im Zigaretten-Experiment bei 343 (PM10), 319 (PM2.5), und 168 (PM1)
µg/m³. Der europäische Emissionsgrenzwert beträgt 40 Mikrogramm
pro Kubikmeter. Ihre Untersuchung, so das Fazit der Wissenschaftler,
belege den dringenden Bedarf, in allen geschlossenen öffentlichen
Räumen und Arbeitsstätten ein Rauchverbot zu verhängen. Die in den
Medien viel zitierte Behauptung, der Versuch hätte gezeigt, dass
der Rauch einer Zigarette etwa so viel Feinstaub enthält, wie ein
laufender Dieselmotor innerhalb von 100 Minuten abgibt, ist also
falsch. Die Autoren selbst weisen in ihrer Studie darauf hin, dass
ein anderes Experiment gezeigt hätte, dass die Feinstaubemissionen
eines nicht abgasreduzierten Dieselmotors selbst im Leerlauf um
ein Vielfaches höher sind als die von Zigaretten.
Nach der 1980 beschlossenen Richtlinie 80/779/EWG [3] wurden die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einhaltung folgender
Grenzwerte ab 1. April 1983 verpflichtet: 80 µg/m³ für den Median
der während des Jahres gemessenen Tagesmittelwerte von PM10; 130
µg/m³ für den Median der im Winter gemessenen Tagesmittelwerte von
PM10; 250 µg/m³ für den 98-%-Wert der Summenhäufigkeit aller während
des Jahres gemessenen Tagesmittelwerte von PM10, eine Überschreitung
ist nur einmal an höchstens drei aufeinanderfolgenden Tagen erlaubt.
Der Europäische Gerichtshof hat 1991 festgestellt [4], dass die
Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt
hat; die Grenzwerte wurden jedoch eingehalten. Die 1996 beschlossenen
Richtlinie 96/62/EG [5] schreibt Mess- und Informationspflichten
auch zu Feinstaub vor. Wegen Verstoßes dagegen hat der Europäische
Gerichtshof Frankreich und Spanien in Vertragsverletzungsverfahren
verurteilt. Die 1999 beschlossene Richtlinie 99/30/EG [6] legt für
die Zeit ab 1. Januar 2005 folgende Grenzwerte fest: 50 µg/m³ für
den 24-Stunden-Mittelwert von PM10, es sind 35 Überschreitungen
pro Jahr erlaubt; 40 µg/m³ für den Jahresmittelwert von PM10. Ebenfalls
in der Richtlinie 99/30/EG ist festgelegt, dass am 1. Januar 2010
folgende Verschärfungen der Grenzwerte in Kraft treten, wenn sie
nicht vorher geändert werden: weiterhin 50 µg/m³ für den 24-Stunden-Mittelwert
von PM10, es sind jedoch nur noch 7 Überschreitungen pro Jahr erlaubt;
20 µg/m³ für den Jahresmittelwert von PM10. Die zuständigen Behörden
müssen bei Überschreitungen kurzfristig mit Aktionsplänen Gegenmaßnahmen
treffen. Sie sind verpflichtet, Luftreinhaltepläne aufzustellen,
wenn zukünftig geltende Grenzwerte deutlich überschritten werden.
In mehreren europäischen Ballungsgebieten werden die Grenzwerte
überschritten. Als erste deutsche Stadt hat Stuttgart am 13. März
2005 den Grenzwert zum 35. Mal überschritten.
Vielen
Dank an die Seite „Wikipedia“
Autorin Tamara
Kammerlander, © Rainforest Newsletter e.V. Abdruck
(auch auszugsweise), Vervielfältigung und Zitat erwünscht
unter Angabe der Quelleangabe.
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